Fahrzeuge aus der Vorserie (Erprobungsfahrzeuge) werden i.d.R. gar nicht weiter verkauft, maximal aus dem Serienanlauf kommt mal was in Umlauf, meist jedoch eher im Wiederverkauf bzw. als Gebrauchtfahrzeuge. Generell werden keine Vorserien o.ä. ohne Vermerk im Kaufvertrag etc. veräußert, das kann man auch mit Hilfe der FIN prüfen.
Bestellfahrzeuge sind nie von dieser Problematik betroffen, die Diskussion überhaupt in diese Richtung zu drücken bzw. da einen Verdacht ohne konkrete Gründe zu äußern, nun vielleicht sollte das für die Zukunft nochmal überdacht werden.
Nun zum eigentlichen Grund, es gab bspw. im Rahmen der Umstellung auf die UNECE R155/R156 eine Zeit in der Fahrzeuge aus dem alten Bestand eine Ausnahmegenehmigung des KBAs bedurften, das hat VW i.d.R. gut organisiert und ggü. den Händlern gut kommuniziert. Da das aber schon 1 Jahr her ist, dürfte das hier nicht die Ursache sein. Für Kunden entsteht dabei erstmal kein Nachteil, was genau die Zulassungsstelle hier jedoch will müsste man halt klären/herausfinden um eine brauchbare Aussage zu treffen. Deshalb jedenfalls Ängste oder Vorurteile zu schüren ist m.M.n. nicht angebracht...