Das ist bei uns nicht zulässig, wenn das Logo ein eigenständiges Bauteil ist.
Ist es hingegen mit anderen Lichtelementen kombiniert (z.B. Tagfahrlicht), dann ist es zulässig.
Deswegen geht VW bei neueren Entwicklungen diesen Weg.
Soviel zum Thema Bürokratie und regulatorischer Wahnsinn.