Hallo Rajo,
du scheinst Glück gehabt zu haben bei deinem TÜV (by the way: in welcher Stadt?).
Ich hab mir die Konsole schon bestellt, dachte aber ich frag mal bei mir in München kurz beim TÜV nach, bevor ich mich ans Basteln mache.
Der Prüfer lässt mich da relativ strikt abtropfen:
„Die Drehkonsole kann ich nicht per Einzelabnahme begutachten. Die erforderlichen Prüfungen nach ECE R 14 und 17 müssen fahrzeugbezogen sein.“
Und auf Nachfrage und Vorlage des Teilegutachtens von Reimo:
„Für die Begutachtung ist ein Teilegutachten oder eine ABE erforderlich. Das ist auch die Anforderung des Kraftfahrtbundesamtes für serienmäßig hergestellte Fahrzeugteile. Im Verwendungsbereich muss Ihr Fahrzeug aufgeführt sein. Die Prüfungen erfolgen nach ECE R 14 Verankerung der Sicherheitsgurte und ECE R 17 Sitze. Ein Qualitätssicherungssystem ist vom Hersteller nachzuweisen. Der Prüfbericht erfüllt leider nicht die rechtlichen Voraussetzungen für eine positive Begutachtung.“
Bedeutet: Buzz nicht aufgeführt, keine Freigabe.
Da werde ich wohl noch warten müssen, bis Sportscraft oder VW selbst eine Drehkonsole konkret für den Buzz anbieten.
Schade...