Fahrradträger AHK

  • Jetzt wo es langsam auf den Frühling zugeht habe ich mal unseren noch vom Touran / Sharan vorhandenen Thule EuroClassic 929 (Typ: EC G6) Fahrradträger an den BUZZ angebaut und getestet.

    Die Heckklappe lässt sich, wenn der Träger abgeklappt ist, problemlos öffnen.



    ID.Buzz Pro - 12.2022 -

    ID.3 1st Max - 09.2020 - 09.2023

    e-Golf 300 - 10.2018 - 09.2020

  • Man. muss leider die Stützlast der AHK beachten. Offiziell sollen es nur 50 kg sein. (da ich keine hab steht nix in den Papieren)

    Der Fahrradträger wiegt schon ordentliche 20,7 kg - bleiben für die Räder nur 29,7 kg, bei 3 Fahrrädern macht das weniger als 9,9 kg pro Rad. Selbst mit Aufbau 2 Räder bleiben durch das Eigengewicht des Trägers nur 16,2 kg übrig - selbst für ein normales Fahrrad etwas knapp. Zu All dem Übel gibt es auch noch Abstände die Eingehalten werden müssen. Siehe Betriebsanleitung - Transportieren - Heckträgersystem.

    MfG

    Buzz_er

  • Das Problem werden wir auch haben, wir haben den G als 3er Träger. Gibt es eine Möglichkeit, die Stützlast für Fahrradsystem zu erhöhen? Denn eigenlich müssen das 4 Räder drauf, dann brauche ich eine Stützlast von 100 kg.

  • Das Thema AHK beschäftigt mich auch noch.

    Mein vorhandener BMW Träger lässt sich auch kippen, die Prüfung mit der Heckklappe steht auch aus, bin aber zuversichtlich dass das funktioniert.

    Beim Gewicht mit der zulässigen Stützlast von 50 kg (ein Witz) bin ich auf jeden Fall drüber. In Summe komme ich auf rund 65 kg.

    VW gibt hinsichtlich des max. Überstandes (Kugelkopf nach hinten) eine Angabe. Ich glaube mal was von 600 mm gelesen zu haben, der BMW Träger hat nur 500 mm. Also es geht um den max Hebelarm.

    Ich bin aber zuversichtlich dass das hält.


    Noch zur Stützlast: der ab Werk lieferbare abklappbare Träger ist für die 50 kg ausgelegt, ich denke starre Nachrüstträger dürfen mehr.

  • Man. muss leider die Stützlast der AHK beachten. Offiziell sollen es nur 50 kg sein. (da ich keine hab steht nix in den Papieren)

    Der Fahrradträger wiegt schon ordentliche 20,7 kg - bleiben für die Räder nur 29,7 kg, bei 3 Fahrrädern macht das weniger als 9,9 kg pro Rad. Selbst mit Aufbau 2 Räder bleiben durch das Eigengewicht des Trägers nur 16,2 kg übrig - selbst für ein normales Fahrrad etwas knapp. Zu All dem Übel gibt es auch noch Abstände die Eingehalten werden müssen. Siehe Betriebsanleitung - Transportieren - Heckträgersystem.

    In der Ausbaurichtlinie stehen 100 kg, damit würde das gehen. Aktuell transportiere ich 2 Kinderfahrräder und 1 Herrenfahrrad, so dass es noch vom Gewicht auch bei lediglich 50 kg inkl. Träger passen sollte.

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  • So die abklappbare AHK ab Werk montiert ist steht im Fahrzeugschein 50 kg.

    Das mit den Aufbaurichtlinien und den 100 kg kenne ich auch. Daher stammte mein Hinweis zu nachgerüsteten starren AHK mit 100 kg Stützlast.

  • Damit nicht genug - in der COC stehen auch noch 75 kg Stützlast (wohlgemerkt "Ich habe gar keine Anhängerkupplung) :S

    1M6 - ist das wirklich die Codierung für die gegenwärtig verbaute AHK- das wäre dann echt komisch.

    Papier : 50 kg = Dokument vor Recht und Gesetz

    Aufbaurichtline: 100 kg = VWN intern ?(


    Dazu kommen dann auch och die unterschiedlichen Abstandsmaße in der Betriebsanleitung für 2 Fahrräder und max. Stützlasten (50 und 55 kg) und 3 Fahrräder und max. Stützlast (75 kg)

    :rolleyes:


    Fahrrad wiegen ist lästig und teilweise tricky sollte man aber... ;)

    MfG

    Buzz_er

  • buzz_er : danke, die COC und den Schein werde ich mir ansehen.


    steelmaker : wie hat denn die Anhängererkennung reagiert? Und dabei müssten dann auch die Abstandssensoren abgeschaltet werden.

    Hoffentlich gibt's da keine Gewichtsmessung / - erkennung.

    Gewichtserkennung gibt es nicht. Mir ist bei der Anhängernutzung nicht besonderes aufgefallen im Vergleich zu anderen VW Modellen (Touran / Sharan). Mache bei Gelegenheit nochmal Fotos / ein Video dazu. Habe auch einen kleinen Anhänger, mit dem ich Grünschnitt etc. wegfahre.

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  • buzz_er , ich habe mir wegen der Stützlast alles angesehen und überall stehen 50 kg.

    So sich in deiner. COC etwas anderes steht (75 kg?) würde ich mich wundern, denn alle Dokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) sind nach meiner Kenntniss Abschriften daraus, oder?

  • E-UP 2020 , eben noch mal nachgeschaut in der COC.

    "19. Technisch zulässige Stützlaste am Kupplungspunkt [kg] 75"


    Mithin steht im "Brief" eh kaum was und auf die "Zulassung" kommt auch nur was explizit dazugehört.

    Alle Serienräder>18 Zoll sind in der COC mit Reifengrößen drin aber auf der "Zulassung" stehen sie nicht nur die 18er die auch dran sind. Oder das "Herstellungsdatum" - Fertig bei VWN - irgendjemand hat irgendwas geprüft und für auslieferbar befunden.

    MfG

    Buzz_er

  • Ich hatte mich bei Bestellung am 20 . Mai 22 wegen der 50kg laut Prospekt bewusst gegen eine AHK entschieden. Warum soll ich sie nehmen wenn ich bei meinen Fahrrädern keine 2 mitnehmen kann. Für alles andere gibt es ja genug Leute die nen Hänger haben und Auto mit AHK (brauch ich vielleicht ein Mal im Jahr) und in den Buzz passt wesentlich mehr und längeres rein als in einen id.3 oder i3.

    Deshalb ist es jetzt umso interessanter zu sehen in der COC stehen die 75 Kilo und in der BA (die eigentlich abgestimmt sein soll auf das was drin ist) gibt es auch ein Kapitel.

    In der Zulassung fehlt jeder Hinweis auf die AHK.

  • Basti: Zulassungsbescheinigung Teil I unter Punkt 13.



    Generell muss ich zu diesem Thema jetzt mal meinen Unmut rauslassen.

    Ab ca. 2012 hatte ich in Folge für je 3 Jahre als Geschäftswagen je einen 3er Touring (3l 6 Zyl Diesel :) ) mit abklappbarer AHK und beide konnten 100 kg Stützlast stemmen. Und dieser Wert ist gut für die Stabilisierung im Gespannbetrieb, hier Wohndose.


    Und wer bitte schön hat VWN hier 50 kg Stützlast ins Lastenheft geschrieben?

    Das ist schon wirklich kein Witz mehr sondern wirklichkeitsfremd. :evil:

    Schon meine vier T4 konnten locker 100 kg tragen.


    Am Fahrwerk wird es wohl nicht liegen, weil ja bei einer Nachrüstung 100 kg Stützlast zugelassen sind (siehe geltende ID BUZZ Aufbaurichtlinien). Und bisher gilt: AHK Nachrüstungen müssen, so EG konform nicht eingetragen werden, höchstens, so der HU Prüfer drauf kommt ein Bepperle im geöffneten Heckklappenbereich drauf und gut iss.


    Ich gehe das jetzt pragmatisch an: die beiden E-Bikes kommen ohne Akkus, Schlösser und weiteres Gedöns hinten drauf, fertig. Ich werde die Gewichte noch mal ermitteln, aber zuvor mal gemessen inkl. Träger kam ich auf 65 kg.


    Gewichtsprüfungen gibt es nach meiner Kenntnis i.d. R. nur bei Gespannen. Und dort geht es um Achs- und Radlasten die hinten angehängt sind (zul. Anhängelast bzw. Gespanngewicht).


    Einziges Risiko aus meiner Sicht sind z.B. Strecken wie die A7 von H nach HH und retour: das sind noch die alten Betonplatten mit teilweisem erheblichem Versatz und die lassen die Chassis von allen Kfz ordenlich durchrütteln / -schaukeln.

  • Meine Lösung geht zwar nur für Fahrräder bis 20" . Aber ich krieg 3 mit und muß nicht aufs Gewicht achten (pro Stück 18-19 kg). Bei 2 kann auch noch das Urlaubsgepäck mit.

    Sitzbank ist ganz nach vorn geschoben - wird dann da so gemütlich wie im Verbrenner der Kompaktklasse.

    MfG

    Buzz_er

  • VWN gegenüber weder ich jetzt ein Fass aufmachen.

    Mein ID BUZZ wurde gemäss Konfigurator bestellt. Und dort steht in den technischen Daten zur Stützlast eindeutig 75 kg. Ich habe das Gott sei Dank ausgedruckt.

    Ich bin echt sauer, weil die Lieferung nicht dem Auftrag entspricht.

    Das Geld hätte ich dann auch sparen können und mir eine Nachrüst-AHK mit 100 kg Stützlast nachrüsten lassen.

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