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Mobile Wallbox und Anmeldung beim Netzbetreiber

  • ChristianD1981
  • 7. Juni 2025 um 07:21
  • ChristianD1981
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    • 7. Juni 2025 um 07:21
    • #1

    Hallo,

    ich wohne in einem Mehrparteienhaus und bekomme nun endlich meine Ladebuchse am Haus. Die Hausverwaltung möchte nur 16A CEE Dosen haben (3phasig) also habe ich eine mobile Wallbox erworben. Da ich vom Konzept überzeugt bin, ist es eine Juice Booster 2 geworden (die gibt es bei Kleinanzeigen recht günstig). Das Ding hat aber per se 22kW, die ich war nicht nutzen kann aber das Ding kann es. Jetzt die Frage, ob man damit Probleme beim Anmelden bekommt, von wegen 22kW vs 11kW.

    Das Ding macht mit dem 16A CEE Adapter auch nur 11kW, der Buzz kann auch nur 11kW und die Absicherung im Haus wird auch nur 16A.

    Falls jemand damit Erfahrungen hat: her damit.

    Der Netzbetreiber besteht übrigens auf die Angabe der Wallbox mit Typenschild. Die Anmeldung erfolgt über den Elektroinstallateur.

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    • Re:

    Hallo,

    schau mal hier: (Hier findest Du einiges) Da wird jeder fündig

    Gruß

  • md05
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    • 7. Juni 2025 um 07:31
    • #2

    Wäre mir neu, dass man mobile Wallboxen überhaupt anmelden muss. Der Elektriker installiert ja nur die CEE-Dose. Die sind per se nicht meldepflichtig. Was am Ende da dran hängt kann ihm egal sein.

    VW ID. Buzz GOAL LWB bestellt Mitte März, seit Mitte Mai bei uns!

  • prophyta
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    • 7. Juni 2025 um 08:01
    • #3

    Anmelden ist überflüssig.

  • slx
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    • 7. Juni 2025 um 08:02
    • #4

    Je nach Situation im Haus und Anschluss der Dose wäre eine absperrbare Dose zu überlegen.

  • ChristianD1981
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    • 7. Juni 2025 um 08:12
    • #5
    Zitat von prophyta

    Anmelden ist überflüssig.

    Sag das mal meiner Hausverwaltung und dem Netzbetreiber... es ist hier halt nicht überflüssig und prinzipiell geht es darum das lokale Netz nicht zu überlasten.


    Zitat von slx

    Je nach Situation im Haus und Anschluss der Dose wäre eine absperrbare Dose zu überlegen.

    Die Dose wird absperrbar und im Haus abschaltbar.

    Einmal editiert, zuletzt von ChristianD1981 (7. Juni 2025 um 08:12) aus folgendem Grund: Ein Beitrag von ChristianD1981 mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • md05
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    • 7. Juni 2025 um 08:17
    • #6
    Zitat von ChristianD1981

    Sag das mal meiner Hausverwaltung und dem Netzbetreiber... es ist hier halt nicht überflüssig und prinzipiell geht es darum das lokale Netz nicht zu überlasten.

    Dann fängt es aber schon mit dem Konzept der Hausverwaltung an. Jedem Mieter eine CEE-Dose zu installieren bringt spätestens dann Probleme wenn alle Mieter gleichzeitig mit ihren mobilen Wallboxen 11 kW ziehen würden. Das würde der Hausanschluss sehr wahrscheinlich nicht mitmachen.

    Die Hausverwaltung wäre hier gefordert einen vernünftigen Plan zum Lastmanagement vorzulegen und mit dem Netzbetreiber abzustimmen. Da Bedarf es aber einer komplexeren Infrastruktur als nur einer CEE-Dose.

    VW ID. Buzz GOAL LWB bestellt Mitte März, seit Mitte Mai bei uns!

  • ChristianD1981
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    • 7. Juni 2025 um 08:40
    • #7

    Aktuell bin ich der Einzige mit Elektroauto und mit dem Lastmanagement ist mir auch bekannt.

    Ich wohne in Thüringen auf dem Land, hier fährt die Masse Octavia RS und irgendwelche Pickups, die sie nicht brauchen ?(. Ich glaube nicht, dass sich das so schnell ändern wird bei der Wählerschaft hier =O.

    Fakt ist, dass es benötigt wird und die Frage ist nach der mobilen Wallbox, die eigentlich 22kW könnte es aber sowieso nicht tun muss, kann und soll.

  • Hlsa
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    • 7. Juni 2025 um 09:09
    • #8

    Auch eine mobile Wallbox muss man anmelden und da ich bei mir in der Firma auch regelmäßig mit dem JB2 an einer CEE16 lade, habe ich das auch gemacht.

    An den 22kW hatten sie nichts auszusetzen, da die Dose ja nur 11kW kann und auch keine 22kW verbaut ist.

    Dafür gab es dann das:

    —-

    Hallo Herr xxx,

    mobile Ladeeinrichtungen müssten laut Vorgabe §14a auf 4,2 kW Ladeleistung abregelbar sein.

    In Ihrem Fall machen wir nach Absprache mit Herrn yyy eine Ausnahme.

    Da die Ladeeinrichtung nicht entsprechend abregelbar ist, wird auch nicht die pauschale Vergütung für steuerbare Verbrauchseinrichtungen ausbezahlt.

    —-

    Ich hatte danach nochmals kurz mit denen telefoniert und mich bedankt. Die kennen das Problem und wollen nicht diejenigen benachteiligen, die rechtskonform die Anmeldung machen. Zumal im Industriegebiet ohnehin meist alles überdimensioniert ist und es daher nicht praxisrelevant ist (an derselben Trafostation hängen 2 150kW Ladestationen in der Nachbarschaft).

    Kurz und gut: es hängt viel vom Netzbetreiber ab.

  • JSchwettmann
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    • 7. Juni 2025 um 09:29
    • #9

    Die go-e wäre eine Alternative. Die gibt's auch mit "nur" 11kW und günstig und ist nach Paragraph 14a auch steuerbar.

  • WouCH
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    • 7. Juni 2025 um 09:40
    • #10

    Der Juyce Booster bestimmt die max Leistung (vom Netz beziehbar) aufgrund des Steckertyps. Daher wird der NB wahrscheinlich keine Probleme machen, sofern er den JB kennt.

    Theoretisch konnte an der Dose ja auch ein 22kW-Fahrzeug mit JB geladen werden. Der JB ruft trotzdem max 11kW ab.

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    • 7. Juni 2025 um 10:29
    • #11

    Sehr spannendes Thema. Da ich in unserer recht wohlhabenden Stadt zentrumsnahe ein Haus habe und man 2019 in der näheren Umgebung durchaus schon das eine oder andere Model S in der Auffahrt sah (heute nicht mehr), nutzte ich schnell die frühe Stunde der Elektromobilität, um eine 22 KW Wallbox installieren zu lassen. Die Elektrofirma war im Ort gut vernetzt und besorgte mir die Genehmigung.

    Umso größer mein Erstaunen, als ich im Paperwork der Netzgesellschaft eine Geheimhaltungsvereinbarung fand. Ich darf niemandem erzählen, dass ich einen 22 kW Anschluss habe. Halte ich mich natürlich nicht dran, wie ihr merkt. Warum ich die bekam, erklärte mir der Elektriker: Weil die Anschlusskapazität in reinen Wohngebieten so knapp ausgelegt ist, dass man beschlossen hatte, pro Straße nur eine 22 kW Wallbox zu bewilligen. Und wenn niemand mit seiner 22 kW Lösung protzt, gibt’s auch keinen Ärger.

    So einfach kann Netzfrieden sein!

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    • 7. Juni 2025 um 13:15
    • #12
    Zitat von Hlsa

    Auch eine mobile Wallbox muss man anmelden

    Hast du dafür eine Quelle?

    Gerade durch die Mobilität wird der Ladeadapter ja nicht Teil deiner Elektroinstallation und ist demnach nicht meldepflichtig. Ich könnte an der CEE-Steckdose ja auch jeden beliebigen anderen Großverbraucher betreiben welcher ebenfalls nicht meldepflichtig wäre.

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    • 7. Juni 2025 um 14:43
    • #13
    Zitat von ChristianD1981

    Der Netzbetreiber besteht übrigens auf die Angabe der Wallbox mit Typenschild. Die Anmeldung erfolgt über den Elektroinstallateur.

    Interessant wie unterschiedlich die Netzbetreiber das handhaben. Ich habe zwei WB eigenmächtig installiert, nur eine selbst angemeldet ,auf der Seite unseres Netzbetreibers ,unter Angabe unvollständiger Informationen zum Typ….😬

    Wichtig ist, dass dein Elektriker nicht eine Standard NYM Leitung mit 5x2,5 für die 16A verlegt, sondern besser auf 5x4qmm geht. Je nach Entfernung zur Hauptverteilung . Das ist für die Dauerlast beim Laden auf jeden Fall sinnvoller.

  • Hlsa
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    • 7. Juni 2025 um 14:44
    • #14

    Mr Google liefert da ganz viel, z.B. das:

    Muss man eine Mobile Wallbox anmelden ? - MobileWallbox.de
    Muss man auch Mobile Wallboxen für Elektroautos anmelden? Alle Infos zur Anmeldung von Wandladestationen und mobilen Wallboxen für E-Autos.
    mobilewallbox.de
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    • 7. Juni 2025 um 16:25
    • #15
    Zitat von IDSpaß

    Ich darf niemandem erzählen, dass ich einen 22 kW Anschluss habe.

    Ein Kollege hat privat mehrere handvoll Server zu Hause. Irgendwann haben ihn die Stadtwerke ihm einen Industrietraif angeboten, bei seinem Verbrauch. Zwei Jahre später will der Nachbar eine Wallbox für einen Tesla. Stadtwerke: is nicht, zu viel Industriestrom in der Straße 🤪 Er behauptet, dass er nicht erzählt hat, wo dieser Anschluß liegt 😎 eigentlich passt das nicht zu ihm 😀

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    • 7. Juni 2025 um 17:45
    • #16

    Glaub ich sofort. Ich weiß auch, dass es Common Sense ist, dass man die 11kW Wallbox nur anmelden muss, nicht genehmigen. D.h., aber noch lange nicht, dass man sie betreiben darf. Die Anschaltung wird tatsächlich in einigen Gegenden untersagt, natürlich temporär, aber das kann Jahre dauern.

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  • strippe
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    • 7. Juni 2025 um 18:34
    • #17

    Bei meinem Netzbetreiber steht der Juice Booster 2 in dem Formular zur Auswahl. Somit kannst du den ganz normal anmelden.

    Den Vorteil des reduzierten Netzentgeltes kannst du mit dem Ding natürlich nicht ziehen. Eine Anmeldung halte ich für eine Wallbox immer sinnvoll, schliesslich möchte der Versorger auch sein Netz irgendwie planen. Ablehnen dürfen die das nicht. Das sollte dir auch dein Elektriker so erzählen können.

    In der Tat ist so eine Dauerlast am Netz wirklich nicht unerheblich. Das normale 2,5mm² wird schon warm und wabbelig. Bei CEE-Steckdosen kommt auch immer die Frage nach Dauerlastfähigkeit auf. Der CEE Stecker des JB hat m.W. keine thermische Überwachung.

    Kann alles gut gehen. Kann aber auch abbrennen. Immerhin sind ca. 6 Wasserkocher gleichzeitig am heizen.=O

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    PatrickV
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    • 8. Juni 2025 um 09:51
    • #18
    Zitat von JSchwettmann

    Die go-e wäre eine Alternative. Die gibt's auch mit "nur" 11kW und günstig und ist nach Paragraph 14a auch steuerbar.

    Kann ich sehr empfehlen! Bei uns in Verbindung mit Controller im Sicherungskasten der dafür sorgt dass nur Sonnenstrom im Auto landet

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