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Transportschaden

  • punk8bit
  • 20. April 2025 um 17:45
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  • punk8bit
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    • 20. April 2025 um 17:45
    • #1

    Hallo,

    der eine oder andere hat es vielleicht schon mitbekommen, dass mein Buzz mit Transportschaden beim Händler steht. Ich dachte ich dokumentiere hier was so vor sich geht. Ich hoffe nicht, dass jemand anderes in diese Situation kommt, das macht keinen Spaß. Fall doch kann das wissen vielleicht helfen.

    Mein Buzz blieb wohl beim Abladen durch den Spediteur am unteren Teil des LKW-Anhängers hängen. VW hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, die Reparaturkosten um den Schaden zu beheben sind laut diesem ca. 4500€. Nach Reparaturliste und Bilder sieht es so aus, als ob nur nur Anbauteile betroffen sind.

    Auf mobile.de steht:

    Zitat

    Was gilt als Bagatell- und was als Unfallschaden?

    Während Bagatellschäden geringfügige Schäden am Lack oder Schönheitsfehler wie kleine Kratzer sind, zählen großflächige Lackschäden meistens zu den Unfallschäden.

    Auch diese Schäden können Unfallschäden sein:

    • Blechschäden
    • Stoßstangen-Schäden
    • Schäden an der Motorhaube

    Muss eine Stoßstange ersetzt oder die Motorhaube ausgebessert werden, wird ein Wagen automatisch zum Unfallauto.

    Bagatellschäden gehen normal bis 750€. Da ist der Schaden weit drüber. Dazu kommt das ein sicherheitsrelevantes Teil betroffen ist (Stoßstange und Aufhängung). Also ist es jetzt ein Unfallwagen. Würde mich wundern wenn nicht.

    Der Schaden ist größer als 5% des Kaufpreises. Der ADAC schreibt:

    Zitat

    Zurücktreten können Sie nur bei einem erheblichen Mangel, der die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, oder wenn die Kosten für die Mängelbeseitigung 5 Prozent des Kaufpreises überschreiten.


    Ich sehe also jetzt 3 Optionen:

    • Der Händler reduziert den Kaufpreis so weit, dass ich bei verkauf des Unfallwagens nicht draufzahle und der Schaden ist tip top repariert.
    • Ich bestehe auf einen Neuwagen.
    • Ich trete vom Kaufvertrag zurück (Schaden >= 5%).

    Ich finde keine der Optionen wirklich toll ;(


    Frage: Was ich bis noch nicht raus finden konnte, aber vielleicht hatte ja schon mal jemand den Fall: Wenn ich sage ich will den Neuwagen, bekomme ich dann Ersatzmobilität?

    GTX LWB, MJ 2025; SW 5.4

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    Hallo,

    schau mal hier: (Hier findest Du einiges) Da wird jeder fündig

    Gruß

  • prophyta
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    • 20. April 2025 um 18:02
    • #2

    War bzw. ist der Buzz schon auf dich zugelassen und versichert ?

    Falls du eine Rechtsschutz hast würde ich die in Anspruch nehmen.

    ID Buzz GTX KR - Deepblack - 6-Sitzer - Vollausstattung

  • punk8bit
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    • 20. April 2025 um 18:26
    • #3

    Ich habe den Buzz noch nicht abgenommen. Ich war schon beim Anwalt, als ADAC Mitglied geht das bei einem ADAC Antwalt auch problemlos als Erstberatung. Ich habe eine Rechtsschutz Versicherung, hoffe aber nicht, dass ich sie brauche. Ich kann die Annahme einfach verweigern und einen neuen Wagen verlangen.

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  • Hotzenplotz
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    • 20. April 2025 um 18:36
    • #4

    Was ist denn kaputt?

  • slx
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    • 20. April 2025 um 18:39
    • #5

    Option Kaufpreisminderung ist um so interessanter, je länger Du das Auto selbst fahren willst. Natürlich nur dann, wenn eine vollständige Reparatur möglich ist.

    Positiv betrachtet kannst Du nicht mehr der erste sein, der das Auto beschädigt. Das entspannt auch ein wenig.

  • punk8bit
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    • 20. April 2025 um 18:48
    • #6
    Zitat von Hotzenplotz

    Was ist denn kaputt?

    So grob, Stoßfängerabdeckung und -träger und beide Luftführungen. Und die ganze Elektronik welche im Stoßfänger sitzt wie die Kamera und Sensoren. Somit hast halt auch ne andere Lackierung. Der Stoßfänger wird ja blank geliefert und wird dann lackiert.

    Zitat von slx

    Option Kaufpreisminderung ist um so interessanter, je länger Du das Auto selbst fahren willst. Natürlich nur dann, wenn eine vollständige Reparatur möglich ist.

    Auf die kommt es eben an.

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  • Weissbierschuettler
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    • 20. April 2025 um 18:49
    • #7
    Zitat von slx

    Option Kaufpreisminderung ist um so interessanter, je länger Du das Auto selbst fahren willst. Natürlich nur dann, wenn eine vollständige Reparatur möglich ist.

    Es muss aber eine entsprechende Minderung sein. Klingt komisch, aber jenseits 15% würde ich anfangen, drüber nach zudenken

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  • Mika
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    • 20. April 2025 um 18:50
    • #8

    Was bietet dir denn der Händler an? Irgendwie muss er ja Stellung beziehen zu der Sache.

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  • punk8bit
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    • 20. April 2025 um 19:02
    • #9

    Er wollte erst mal die Reperatur abwarten. Die findet nächste Woche statt.

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    • 20. April 2025 um 21:44
    • #10

    Ja Überführungen können tückisch sein. Ich denke das hier ist mit am wichtigsten:

    Zitat von prophyta

    War bzw. ist der Buzz schon auf dich zugelassen und versichert ?

    Solange er noch nicht auf dich zugelassen war, sollte es auch nicht dein Schaden sein. Ärger und Verzögerung hat man dann natürlich trotzdem. Ob sie Ersatzmobilität bereit stellen ist wohl sehr fraglich.
    Das ist aber kein VW typisches Problem. Mein Junior hatte einen Leasingvertrag für einen BYD Han gemacht. Da standen Ganzjahresreifen im Vertrag . Die Überführungsfahrt hat dann ein vom Autohaus beauftragter Student gemacht rund 260km von Bielefeld nach Aachen . Im November 23 bei Glätte und Schnee.

    Er kam dann auf Sommerreifen! 😖

    Rückfragen ,wer denn im Falle des Falles für einen Schaden aufgekommen wäre ,blieben unbeantwortet. Also wahrscheinlich erst mal die eigene Versicherung. …

  • myworld
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    • 20. April 2025 um 22:39
    • #11

    Zuerst mal: was hier im Forum geschrieben wir muss selbstverständlich unter vorbehalt mitgenommen werden.


    Aber aus eigener Erfahrung, mit es keine Regel welche sich auf einen Euro-Betrag bezog. So hätte mich meine Werkstätte angelogen. Meine Herzallerliebste, hatte mal den Enyaq längs über ne Bordstein gefahren und angehängt. Es waren fast 6000Fr Schaden. Auf die Frage, ob es nun nen Unfallwagen wäre, hat er klar geantwortet "es sind keine tragenden oder sicherheitsrelevanten Teile betroffen gewesen, weshalb es noch immer als Unfall-Frei deklariert werden kann".

    Einmal editiert, zuletzt von myworld (20. April 2025 um 22:39) aus folgendem Grund: Ein Beitrag von myworld mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Weissbierschuettler
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    • 21. April 2025 um 19:07
    • #12
    Zitat von myworld

    Aber aus eigener Erfahrung, mit es keine Regel welche sich auf einen Euro-Betrag bezog. So hätte mich meine Werkstätte angelogen. Meine Herzallerliebste, hatte mal den Enyaq längs über ne Bordstein gefahren und angehängt. Es waren fast 6000Fr Schaden. Auf die Frage, ob es nun nen Unfallwagen wäre, hat er klar geantwortet "es sind keine tragenden oder sicherheitsrelevanten Teile betroffen gewesen, weshalb es noch immer als Unfall-Frei deklariert werden kann".

    Da sieht die Rechtssprechung in Deutschland nun mal anders aus. Mehrfach durch Gerichte bestätigt.
    Wie ja auch schon geschrieben wurde


    Aber ja: das Ganze natürlich unter Vorbehalt und keine juristische Beratung

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    • 22. April 2025 um 07:15
    • #13
    Zitat von punk8bit

    Er wollte erst mal die Reperatur abwarten. Die findet nächste Woche statt.

    Das ist doch leider sehr komisch. Er hat doch ein Gutachten. Nachdem rechnet er ja auch ab.


    Hast du das Gutachten? Wenn der Händler schon mit solchen Aussagen kommt, schrillen bei mir sofort die Alarmglocken. Verbringe dafür schon zu lange in der Branche.

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    • 22. April 2025 um 09:00
    • #14

    Ja, das Gutachten habe ich. Ich denke er hofft dass er mir den Buzz verkaufen kann. Ich wollte eigentlich in Urlaub fahren und hatte gefragt wann die Reparatur fertig ist. Ich habe dann das Gutachten bekommen und war schockiert. Bis dahin dachte ich es ist ein Bagatellschaden.

    Bei der Reperatur kann halt auch nochmal was raus kommen, was zusätzlich was beschädigt ist, was der Gutachter nicht gesehen hat.

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    • 22. April 2025 um 11:30
    • #15

    Gut, damit ist schon mal Offenheit da. Sorry, dass hatte ich anders draus gelesen.

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    • 22. April 2025 um 14:54
    • #16

    Ich drücke jedenfalls die Daumen, dass da ne Lösungs folgt, die in deinem Sinne ist.

  • punk8bit
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    • 12. Mai 2025 um 17:14
    • #17

    Ich war heute da und hab das Auto in Augenschein genommen. Bei der Lackierung sieht man keinen Unterschied, das ist gut gemacht.

    Der Händler hat versucht das ohne Preisnachlass erst mal mir anzudrehen. Dann die 800€ zu geben welche im Gutachten stehen. Ich hab dann gesagt dass da mehr raus springen muss, bei 800€ brauch ich nicht überlegen da will ich einen Neuwagen. Ich hab gesagt er müsste eher 10% des Kaufpreises runter. Was nach meinen Recherchen zu hoch angesetzt ist, aber er hat ne Hausnummer, jetzt muss er mit VW reden und schauen wie weit sie vom Autohaus noch Nachlass gewähren können. Mal sehen.

    5 bis 7 % Wertminderung für Neufahrzeuge: Wie viel weniger ist mein Unfallwagen wert?
    Wertminderung nach Unfall ► Unterschied merkantiler & technischer Wertminderung ✓ gängige Berechnungs-Methoden ✓ inkl. Beispiele
    gutachter-raiolo.de

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    • 12. Mai 2025 um 18:15
    • #18

    Richtiger Weg bei Verhandlungen….

    Viel Erfolg

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  • solarfahrer
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    • 12. Mai 2025 um 18:24
    • #19
    Zitat von Weissbierschuettler

    Richtiger Weg bei Verhandlungen….

    Viel Erfolg

    Genau, und in anderen Threads wundern sich die Leute über teure Versicherungen.

  • punk8bit
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    • 12. Mai 2025 um 18:32
    • #20
    Zitat von solarfahrer

    Genau, und in anderen Threads wundern sich die Leute über teure Versicherungen.

    Ich weiß net was du mit dem Kommentar meinst, der Wagen ist nicht versichert. Das Transportunternehmen wird eher jetzt mehr Versicherung zahlen, da sie ein Auto beim Abladen (Transport) kaputt gemacht haben.

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