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Leasing-Fragen

  • Jan
  • 30. August 2024 um 12:32
  • Jan
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    • 30. August 2024 um 12:32
    • #1

    Hallo!

    Für meine selbständige Tätigkeit möchte ich einen Cargo leasen.

    Weil ich evt. am Vertragsende ( Annahme: nach 5Jahren und geschätzt 75 000Km, frei von Schäden und Mängeln) den Cargo übernehmen möchte, würde mich interessieren, was man dafür i.d.R noch bezahlen muss.

    Danke!

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    Hallo,

    schau mal hier: (Hier findest Du einiges) Da wird jeder fündig

    Gruß

  • Hlsa
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    • 30. August 2024 um 13:15
    • #2

    Geld!

    .

    .

    .

    Ne, ganz im ernst. Diese Frage zu beantworten hat eher etwas von Lotteriespiel, als von Seriösität.

    Um Dir aber mal einen Anhaltspunkt zu geben:

    Ein ID Buzz Cargo mit BLP 63066€ hat bei Finanzierung nach 4 Jahren / 60TKm bei VW-Finanzierung einen Restwert von 13055€.

    Sixt hat bei 54 Monaten Vario-Leasing mit 67,5Tkm nach 4 1/2 Jahren einen Kaufpreis von 22345€ angegeben.

    Wahrscheinlich liegst Du dann grob irgendwo zwischen 15000 .. 25000€.

    Wenn Du Sicherheit willst, dann darfst Du nicht leasen.

    (Alle Angaben Brutto)

  • BuzzBY
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    • 30. August 2024 um 14:39
    • #3

    In dem Leasing-Vertrag, den ich mit der Volkswagen Leasing GmbH geschlossen habe ist bei "XVI. Rückgabe des Fahrzeuges" unter Ziffer 5 ausdrücklich geregelt: "Ein Erwerb des Fahrzeuges vom Leasinggeber durch den Leasingnehmer nach Vertragsablauf ist ausgeschlossen."

    Bestellt: 05/2024; Abgeholt: 02/25

    ID. Buzz. Pro Monosilber Metallic

    Design-Paket, Komfortpaket "Plus", AHK

  • EFahrer
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    • 30. August 2024 um 14:48
    • #4
    Zitat von BuzzBY

    In dem Leasing-Vertrag, den ich mit der Volkswagen Leasing GmbH geschlossen habe ist bei "XVI. Rückgabe des Fahrzeuges" unter Ziffer 5 ausdrücklich geregelt: "Ein Erwerb des Fahrzeuges vom Leasinggeber durch den Leasingnehmer nach Vertragsablauf ist ausgeschlossen."

    Stimmt. Trotzdem ist das möglich, nämlich so: Der Händler, bei dem der Leasingvertrag geschlossen wurde, kauft das Fahrzeug von der VWFS (muss er nach Ablauf des Leasings so oder so) zu einem festgelegten Preis und verkauft ihn dann an dich weiter. Der Händler packt dann ggf. noch eine Marge drauf (ist im Zweifel sehr leicht verdientes Geld…). So kann man ggf. das Leasing auch früher beenden. War bei mir bei meinem ID.3 so der Fall.

    ID.Buzz Pro (NWB, 5-Sitzer, MJ25) 10/2024 -
    ID.3 (1st) 09/2020 - 11/2022

  • Fuzz
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    • 30. August 2024 um 14:50
    • #5

    BuzzBY, hast Du mal gefragt, wie das gehandhabt wird? Ich hatte im Autohaus auch gefragt, ob es möglich ist, einen Buzz zu leasen, und dann zum Restwert zu übernehmen - also "ob ich da ein Vorkaufsrecht hätte". Der Händler sagte mir, dass ich das nicht habe - das Auto ginge dann zurück an VW bzw. ihn als Händler - aber ja, ich könnte das Auto dann kaufen. Er sagte mir außerdem, dass der Preis für das Auto dann neu kalkuliert wird. Es ist also nicht einfach wie bei einer Finanzierung die dann noch offene "letzte Rate", sondern ein Marktpreis, der dann ermittelt wird. Kurzum: mein Eindruck war auch, dass wenn man jetzt zu günstigen Konditionen least, dass man dann am Ende der Laufzeit ggf. ein Schnäppchen machen kann, wenn die Preise für E-Autos bis dahin gesunken sind.

  • Jan
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    • 30. August 2024 um 15:00
    • #6

    Danke an alle, das hat mir geholfen.

    Wichtig war mir zu hören, dass keine Traumpreise verlangt werden, sondern was auf dem Markt auch erwartet werden kann.

  • Buzz_Fan
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    • 12. November 2024 um 03:16
    • #7

    Ich habe im Rahmen der Buzz Aktion ein Leasing mit den bekanntlich guten Konditionen abgeschlossen.

    Weiß jemand, ob man einen solchen Leasingvertrag am Ende der Laufzeit auch verlängern kann oder dies ausgeschlossen?

  • Online
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    • 12. November 2024 um 07:57
    • #8

    Laut meinem Händler soll eine Verlängerung prinzipiell möglich sein, zuverlässige Aussagen kann aber im Einzelfall nur VW Financial Service als Vertragspartner treffen.
    Wir sind auch am überlegen ggf ein drittes Jahr dranzuhängen, bei dem dann die in unserem Fall eingepreiste Bereitstellungsgebühr aus der Rate entfällt, da wollen wir aber aber erstmal ein Jahr schauen wie es so läuft :)

    (Und erstmal muss das Ding ja irgendwann mal seinen Weg zu uns finden!) :)

    Kassenmodell in Monosilber Metallic mit ACC-Assistenzpaket und Ganzjahresreifen
    In Kiel bestellt: am 29.04.
    Auftragsbestätigung: 30.04.
    Geplante Lieferung: KW35
    In Produktion: seit 25.09.
    FIN zugeteilt: 02.10.
    Ersatzmobilität seit: 30.10.
    Transport zum Händler: 11.01.2025
    Abholtermin: 20.02.2025

  • Buzz_Fan
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    • 12. November 2024 um 14:45
    • #9

    Ich bin nach 2.000 km jetzt schon so begeistert vom Buzz, dass ich ihn verlängern will 😄. Einzig die Akustikverglasung würde ich mir noch wünschen.

    Bei mir war die Bereitstellungsgebühr separat zu zahlen.

    Spannend wird am Leasingende natürlich dann die neue Kalkulation der Rate, wenn ein Verlängerung möglich sein sollte. Statt jetzt 460 Euro wären 600 zb eher nicht lukrativ. Ich bin gespannt.

  • Buzzer
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    • 12. November 2024 um 23:21
    • #10

    Ich wollte (als einer der Erstkäufer) die km Leistung während des aktuellen Leasingzeitraums hochsetzen. Das wurde dann komplett mit dem aktuellen Restwert gerechnet und heraus kam eine absurde Rate, die 30% höher lag als wenn ich einfach die Mehr km abrechne. Erwartet hätte ich eher eine Ersparnis. VW ist halt nicht BMW. Den gleichen Fall hatte ich bei einem Audi, da ging es um eine Leasingverlängerung um 3 Monate. Die wurde auch neu kalkuliert und im Ergebnis wäre die Rate dann 70% höher, trotz gleichzeitigem Neukauf. Ich bin dann von Audi/VW weg und kam erst mit dem Buzz wieder zurück (und nach langer Diskussion mit dem Fuhrparkleiter). Der Buzz ist schon toll, aber bevor VW kundenfreundlich wie früher wird, werden die eher in die Insolvenz gehen. Zur Übernahme nach dem Leasingzeitraum ist die Aussage meines Händler die gleiche wie vorstehend schon formuliert. Käme für mich auch nicht in Frage, mein 2023er Buzz ist ja jetzt schon überteuerter Vintagekram.

  • ichderarnd
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    • 9. Juni 2025 um 16:21
    • #11

    Im weitesten Sinne auch eine Leasing-Frage:

    Unser privat geleaster GTX ist im April fälschlicherweise mit Winterreifen in Hannover übergeben worden. Die Sommerräder wurden daher nachgesendet und beim Händler, über den ich auch den Leasingvertag geschlossen hatte, montiert. Beim Abholen ist mir aufgefallen, dass eine Felge deutlich beschädigt ist. Dies wurde auch durch den Händler sofort dokumentiert.
    ob Transport- oder Montageschaden ist unklar.

    Nun geht’s aber nicht so richtig weiter. Ich hätte gerne eine optisch fehlerfreie Felge. Eigentlich kam ich mit dem Händler bisher sehr gut klar. Muss ich eine Aufbereitung akzeptieren? Wenn jetzt weiterhin keine Lösung in Sicht ist, die VWFS befragen? Wie würdet Ihr vorgehen?

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    • 9. Juni 2025 um 17:27
    • #12

    Wenn das Ziel mit einer Aufbereitung erreicht werden kann, warum nicht? In deinem Fall kann man das auch umgekehrt sehen, denn irgendwann gibst du das Auto zurück. Dann ist es dir durchaus erlaubt, vorher kleine Schäden per Smart Repair beheben zu lassen. Das ist zulässig.

    ID.Buzz Pro, 150 kW, NWB, Candyweiß/Starlight Blue Metallic, Interieur Paket Style Plus, 21“ Bromberg, Designpaket, Assistenz Paket Plus, Komfortpaket, Open & Close Paket Plus, Infotainment Paket Plus, AHK, Park Assistent Plus

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    • 9. Juni 2025 um 19:34
    • #13

    Was heißt denn „deutlich beschädigt“?

    Je nach Größe des Schadens finde ich es nicht okay.

    Der Vergleich mit der Rückgabe hinkt.

    Zum Zeitpunkt des Leasingstarts = Neufahrzeug


    Zum Zeitpunkt der Rückgabe = Gebrauchtwagen


    Wenn ich etwas neu kaufe, erwarte ich erstmal „Unversehrtheit“.

    ES IST EIN WUNDER PASSIERT

    Er ist da (02.05.25) Welcome „Red Dragon“

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    Aktuelle Verbrauchsdaten über Spritmonitor: 1633399.png

    Und wer über mich wissen will, schaut hier:

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    • 9. Juni 2025 um 20:50
    • #14

    Was ist denn der Vorschlag des Händlers bisher? Ich würde da erstmal freundlich aber bestimmt nachfragen wie es weitergehen soll und wie man es sich selber vorstellt.

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    • 9. Juni 2025 um 21:03
    • #15

    Da ist was dran, Weissbierschuettler . Man sollte aber wissen, die Definition des Neuwagens ist nicht die Unversehrtheit.

    Da gab ein oft in Foren zitiertes Urteil von 2006, das besagte, dass ein Neufahrzeug, das im Werk erhebliche Nachlackierungen ausgeführt bekam, nicht mehr als Neuwagen gilt. Das bedeutet im Umkehrschluss, der Status Neuwagen ist nicht als „jungfräulich“ definiert und geringe oder mittlere Nachlackierungen entsprechen noch diesem Status. Dazu muss man wissen, im Rahmen der Nacharbeit/QS wird tatsächlich in fast allen Werken nachlackiert.

    Ich würde also auch erst einmal das Gespräch mit dem Händler suchen und die eigene Position deutlich machen, wenn ich wirklich eine neue Felge wollte. Dann kann der Händler genauer erklären, warum er eine Aufbereitung machen würde. Will er das nicht der Versicherung melden? Jedenfalls habe ich mal im Teilekatalog den Preis der teuersten Buzz-Felge nachgeguckt, das ist die 10 × 21 hinten und die kostet 839,56€ netto. Damit man weiß, worum es finanziell geht. Siehe Anhang.


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    • 9. Juni 2025 um 23:19
    • #16

    Wenn unklar ist ob Transport- oder Montageschaden, würde ich ja stark vermuten, dass der Händler es beim Wareneingang nicht so genau genommen hat mit der Überprüfung der Ware, andernfalls müsste sowas ja klar dokumentiert sein. Von daher würde ich persönlich mich da erstmal nicht so einfach mit einer Aufbereitung zufriedengeben. Da kann ich den Anspruch von ichderarnd durchaus nachvollziehen.

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    • 10. Juni 2025 um 07:28
    • #17
    Zitat von IDSpaß

    Da gab ein oft in Foren zitiertes Urteil von 2006, das besagte, dass ein Neufahrzeug, das im Werk erhebliche Nachlackierungen ausgeführt bekam, nicht mehr als Neuwagen gilt. Das bedeutet im Umkehrschluss, der Status Neuwagen ist nicht als „jungfräulich“ definiert und geringe oder mittlere Nachlackierungen entsprechen noch diesem Status. Dazu muss man wissen, im Rahmen der Nacharbeit/QS wird tatsächlich in fast allen Werken nachlackiert.

    Ich würde also auch erst einmal das Gespräch mit dem Händler suchen und die eigene Position deutlich machen, wenn ich wirklich eine neue Felge wollte. Dann kann der Händler genauer erklären, warum er eine Aufbereitung machen würde. Will er das nicht der Versicherung melden? Jedenfalls habe ich mal im Teilekatalog den Preis der teuersten Buzz-Felge nachgeguckt, das ist die 10 × 21 hinten und die kostet 839,56€ netto. Damit man weiß, worum es finanziell geht. Siehe Anhang.

    Ohne Rechtsberatung.

    Aus meinem Studium und der Praxis im Automobilverkauf aber klar zu sagen, einen Umkehrschluss aus einem Urteil zu bilden, ist fatal und meist falsch.

    In dem von dir zitierten Fall geht es um Nachbesserungen im Werk und nicht danach. Das ist schon mal der größte Unterschied und damit nicht mehr vergleichbar.

    Darum schrieb ich ja, was heißt denn „deutlich beschädigt“ und wenn man den Max. Preis des Ersatzteils sieht, ist eine Ausbesserung erst recht fragwürdig (wenn ich meine Definition von deutlich nehme).

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    • 10. Juni 2025 um 10:44
    • #18

    Ich habe nicht den Umkehrschluss des Urteils genommen, sondern andere Gerichte haben danach jeweils im Einzelfall festgelegt, was noch ein Neuwagenzustand ist und was nicht. Da findest du im Netz. Ich hatte das nur kompakt zusammengefasst, in dem ich sagte, die Unversehrtheit kann nicht erwartet werden. Da darf man sich keine Illusionen machen.

    Ich kenne aus dem erweiterten Bekanntenkreis den Fall eines teuren Sportwagens, bei dem ein Kotflügel und die Haube eine deutlich dickere Lackschicht auswiesen als der Rest. Gutachter sagen nachlackiert. Rechtlich war nichts zu machen. Der Händler schuldet dem Kunden nicht eine bestimmte Lackstärke. Was der Kunde als Neuwagen erwartet und was der Händler als Neuwagen liefert, ist nur im Idealfall dieselbe Sache.

    Hier hat der Wagen das Werk verlassen, aber ich wüsste jetzt nicht, was das im Zusammenhang mit dem Grundproblem ändert. Denn es geht ja um den Zustand bei Übergabe, egal, wo die ist. Der Unterschied ist eher versicherungsrechtlicher Natur. Denn der Schaden kann ja nur bei Transport oder Bereitstellung beim Händler passiert sein kann. Transporteur und Händler haben Versicherungen.

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    • 10. Juni 2025 um 11:35
    • #19

    Bisher hatte nur der Händler ein Foto von der Felge gemacht 🫣. Habe jetzt ein eigenes 😀. Der Schaden ist m.E. recht tief und ich frage mich, wie das reparierbar wäre.

    Es ist eine 20“ Solna Felge.

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    • 10. Juni 2025 um 11:53
    • #20

    Gut, da müssen wir nicht drüber reden. Der Schaden ist sicher nicht zu smarten, denn die Struktur ist ja angegriffen. Sieht wie ein Transportschaden aus. Da muss die Felge neu. Diese kostet übrigens nur 550€ Endverkaufspreis.

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